Gasteintragung Installationsverzeichnis

Sie sind bereits bei einem anderen Netzbetreiber in ein Installateurverzeichnis eingetragen und wünschen eine Gast-Eintragung Ihres Installationsunternehmens für Strom in unserem Netzgebiet.

Gast-Eintragungen sind notwendig, damit Sie z. B. die Inbetriebsetzung von Elektroinstallationen anmelden / beantragen können.

Die Anmeldungen / Inbetriebsetzungen können Sie ausschließlich über unsere Online Services unter Online-Service – Stromversorgung Greding (stromversorgung-greding.de).

Für Ihre Gast-Eintragung werden folgende  Unterlagen benötigt:

  • Antrag auf Gast-Eintragung (für jede verantwortliche Fachkraft separat)
    ausgefüllt und unterschrieben.
  • Kopie (Vorder- und Rückseite) des gültigen Installateurausweises Ihres
    zuständigen Netzbetreibers für die Sparte Strom.

Technische Hinweise und weiteres Informationsmaterial finden Sie auf unserer Website unter www.stromversorgung-greding.de

Hiermit beantragen wir für die genannte Firma die Gasteintragung in das Installationsverzeichnis.

Das Handwerk wird ausgeübt als

Verantwortliche Fachkraft

Eingetragen bei (Ihr zuständiger Netzbetreiber)

Maximale Größe einer Datei: 52.43MB

Ich/Wir erkläre/n, dass mit der Eintragung folgende Punkte anerkannt und beachtet werden:

  • Die „Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)“ stehen im Internet unter www.bdew.de oder www.zveh.de zum Download zur Verfügung.
  • Die Werkstattausrüstung des Installationsunternehmens entspricht der „Richtlinie für die Werkstattausrüstung von Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks (Herausgeber: Bundes-Installateurausschuss)“ und die aktuellen Regelwerke (z.B. TAB, TAR, VDE Auswahlordner) sind bei Ihnen vorhanden. Die sachliche und fachliche Ausstattung entspricht in Art und Umfang der Tätigkeit sowie der Anzahl der Beschäftigten und befindet sich im uneingeschränkten Zugriff des Unternehmens.
  • Sämtliche Angaben wurden von uns geprüft und sind auf dem neuesten Stand.
  • Kontinuierliche Fort- und Weiterbildung über die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik bei der Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung von elektrischen Anlagen im Anschluss an das Niederspannungsnetz.
  • Die verantwortliche Elektrofachkraft steht dem NB während dessen Geschäftszeiten für die von mir/uns errichteten Anlagen im Bedarfsfall zur Verfügung. Dies gilt auch für den Fall, dass ich/wir im Angestelltenverhältnis eines Dritten stehe/n.
  • Ist der Antragsteller nicht selbst verantwortliche Elektrofachkraft, so ist diese zu den üblichen Bedingungen fest angestellt. Ein Beschäftigungsnachweis ist auf Verlangen vorzulegen.
  • Alle für die Führung des Installateurverzeichnisses erforderlichen Daten werden entsprechend der beim NB aktuell gültigen Datenschutzerklärung elektronisch gespeichert und verarbeitet.