Netzanschluss

ANSCHLUSS AN DAS
VERSORGUNGSNETZ

Wird ein Netzanschluss verändert, sind stets die elektrischen Anlagen des Anschlussnehmers und die des Netzbetreibers betroffen. Die Arbeiten im jeweiligen Verantwortungsbereich sind daher getrennt zu beauftragen. Für Veränderungen der Netzanschlüsse und der Messstellen muss zunächst ein eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen beauftragt werden.

Die geplante Neuerstellung, Änderung oder Stilllegung ist mit dem Formular „Anmeldung zum Netzanschluss“.

Folgende Zustimmungen (Unterschriften) sind erforderlich:

  • Antragsteller (Anschlussnehmer)
  • Grundstückseigentümer (wenn der Anschlussnehmer nicht Grundstückseigentümer ist)
  • Eingetragene verantwortliche Elektrofachkraft

Das Formular zur Anmeldung zum Netzanschluss, Inbetriebsetzung und Teil-Inbetriebsetzung finden Sie anbei zum Download

Netzanschlusskosten und Baukostenzuschuss finden Sie anbei zum Download

a. Neuanschluss
Wird ein neues Gebäude erstellt, sind dem Antrag folgende Unterlagen beizulegen

  • Lageplan mit dem (geplanten) Gebäudegrundriss, in dem die Zuleitung und die Hauseinführung eingezeichnet ist
  • Etagenplan (i.d.R. Kellergrundriss) inkl. Hausanschluss (z.B. Anschlussraum)

b. Zustimmungspflichtige Geräte
Der Einbau von Erzeugungsanlagen und die Verwendung elektrischer Verbrauchsgeräte gemäß gülter TAB (Technischer Anschlussbedingungen) sind vor Inbetriebnahme anzuzeigen. Falls erforderlich werden Unterlagen angefordert.

c. Anlagentrennung / Inbetriebnahme zusätzlicher Messstellen
Bei einer Veränderung von älteren Hausanschlüssen empfehlen wir die Broschüre „Elektroinstallationen im Spannungsfeld von Anpassung und Bestandsschutz“ vom Initiativkreis ELEKTRO+ (www.elektro-plus.com).

Sobald alle Fragen geklärt sind, wird die Freigabe erteilt und die vom Anschlussnehmer beauftragte Elektrofachkraft kann alle notwendigen Arbeiten an den Anschlussanlagen des Netzkunden vornehmen.

Die Fertigstellung wird mit dem gleichen Formular gemeldet wie die Anmeldung zum Netzanschluss. Es muss unter Nr. 1 angeben sein, dass es sich um eine „Inbetriebsetzung“ bzw. „Teilinbetriebsetzung“ handelt

DOWNLOADS VERSORGUNGSNETZ

Netzanschlussvertrag Niederspannung

Netznutzungsvertrag

Wichtige Informationen für Installateure in Kürze

Technische Anschlussbedingungen Niederspannung BDEW

VBEW-Hinweise zu den TAB

Ergänzung zu den TAB Niederspannung Kapitel 14

Technische Mindestanforderung an Zählerplätze (Ergänzung zu den TAB Niederspannung Kapitel 7)

Technische Anschlussregel Mittelspannung (VDE-AR-N 4110)

Richtlinie für Netzanschlüsse von Verbrauchsanlagen (VBEW)

Anmeldung Wallbox für Elektromobilität

VBEW Merkblatt Leitfaden Netzanschluss E-Mobilität

ANSCHLUSS VON
ERZEUGUNGSANLAGEN

Für den Netzanschluss einer Erzeugungsanlage (z.B. Photovoltaikanlage) muss zunächst ein eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen beauftragt werden. Die geplante Neuerstellung ist mit dem Formular „Anmeldung zum Netzanschluss“ zu beantragen.

Folgende Zustimmungen (Unterschriften) sind erforderlich:

  • Antragsteller (Anlagenbetreiber)
  • Grundstückseigentümer (wenn der Anlagenbetreiber nicht Grundstückseigentümer ist)
  • Eingetragene verantwortliche Elektrofachkraft

Vor der Errichtung einer Erzeugungsanlage muss geprüft werden, ob das bestehende Versorgungsnetz für die geplante Einspeisung geeignet ist. Für diese Netzverträglichkeitsprüfung und für die weitere Bearbeitung benötigen wir folgende Unterlagen:

Unterlagen für die Netzverträglichkeitsprüfung

  • Anmeldung zum Netzanschluss (vollständig ausgefüllt)
  • Lageplan / Kabelplan / Modulplan bei PV-Anlagen o Technische Beschreibung der Anlage
    • z.B. bei PV-Anlagen für die Solarmodule und Wechselrichter
    • Anzahl und Produktbezeichnung der Solarmodule und Wechselrichter
    • Bezeichnung Speicher falls vorhanden
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen
  • Messkonzept

Unterlagen bei der Inbetriebsetzung

  • Inbetriebsetzungsanzeige vom Installateur
  • Inbetriebsetzungsprotokoll E8 für Erzeugungsanlage und Speicher
  • Datenblatt E2 für Erzeugungsanlagen
  • Datenblatt E3 für Speicher

Unterlagen vom Anlagenbetreiber einzureichen

  • Nachweis für die Anmeldung im Anlagenregister bzw. Marktstammdatenregister
  • Fragenbogen zur Eigenversorgung (Unterlagen von SVG)
  • Erklärung zur Umsatzsteuer (Unterlagen von SVG)
  • SEPA-Lastschriftmandat (Unterlagen von SVG)
  • Datenblatt zur Einspeisung (Unterlagen von SVG)

Die Netzverträglichkeitsprüfung ist für Anlagen unter 10 kVA (bzw. 10 kWp bei PV-Anlagen) kostenlos.
Für größere Anlagen werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

Leistung der ErzeugungsanlagePreis nettoPreis brutto
0 - 10 kVA (kWp)0,00 €0,00 €
10 - 40 kVA (kWp)200,00 €238,00 €
40 - 100 kVA (kWp)300,00 €357,00 €
100 - 500 kWA (kWp)400,00 €476,00 €
ab 500 kWA (kWp)1.500,00 €1.785,00 €

Die Bruttopreise enthalten jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 19 %).

Sobald alle Fragen geklärt sind, wird die Freigabe erteilt und die vom Anlagenbetreiber beauftragte Elektrofachkraft kann die Erzeugungsanlage erstellen.

Das Formular zur Anmeldung zum Netzanschluss, Inbetriebsetzung und Teil-Inbetriebsetzung finden Sie anbei zum Download

Netzanschlusskosten und Baukostenzuschuss finden Sie anbei zum Download

Für alle nicht im Preisblatt geregelten Baumaßnahmen wird ein individuelles Angebot erstellt.

#Nach dem aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetz müssen alle Photovoltaikanlagen unabhängig von der Leistung und alle anderen Energiearten größer 100 kW zukünftig technische Einrichtungen zur Leistungsreduzierung (Fernsteuereinrichtungen) installiert haben. Bei Anlagen größer 100 kW ist zudem eine Ist-Wertübertragung notwendig. Bei Photovoltaikanlagen bis 30 kW kann alternativ zur technischen Einrichtung die Leistung dauerhaft auf 70% der installierten Leistung begrenzt werden.

Im Netzgebiet der Stromversorgung Greding werden Tonrundsteuerempfänger für alle PV-Anlagen kleiner 100 kW eingesetzt. Größere Anlagen werden an unser Leitsystem angeschlossen.

Die Kosten und ein Installations-Protokoll erhält der Anlagenbetreiber nach dem Abschluss der Netzverträglichkeitsprüfung.

Laufende Kosten für Messstellenbetrieb und Messung Die laufenden Kosten für die Bereitstellung der Zähler und Zusatzgeräte und für die Messung richten sich nach unseren genehmigten Netznutzungsentgelten.

Die Fertigstellung wird mit dem gleichen Formular gemeldet wie die Anmeldung zum Netzanschluss. Es muss unter Nr. 1 angeben sein, dass es sich um eine „Inbetriebsetzung“ bzw. „TeilInbetriebsetzung“ handelt.

DOWNLOADS ERZEUGUNGSANLAGEN

Messkonzepte Erzeugungsanlagen (VBEW)

Anschluss und Betrieb von Stromspeichern

Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz

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Monika Mendl

Monika Mendl
Sachbearbeitung Netzbetrieb
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