Anmeldung einer steckerfertigen PV-Anlage

Anlagenbetreiber

Ansprechpartner

Geschlecht

Anlagenidentifikation

Anlagendaten

Der Anlagenbetreiber bestätigt:

Der Anlagenbetreiber bittet um Prüfung, ob der oben angegebene Stromzähler vor der Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage auszutauschen ist.

*Bitte dieses Datum als Inbetriebnahmedatum im Marktstammdatenregister verwenden.

Ergänzende Hinweise

  • Weitere Meldepflichten ergeben sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. der Marktstammdatenregisterverordnung
    (MaStRV). Weitere Informationen hierzu stellt die Bundesnetzagentur zur Verfügung.
  • Der VDE|FNN hat eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen zu steckerfertigen PV-Anlagen unter
    www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose veröffentlicht.

Zu Ihrer Sicherheit berücksichtigen Sie bitte vor der Inbetriebnahme Ihrer steckerfertigen Erzeugungsanlage die nachfolgenden Punkte:

  • Schließen Sie nur steckerfertige Erzeugungsanlagen an, bei denen der Hersteller sowohl ein Einheitenzertifikat als auch ein Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz vorlegen kann.
  • Elektrische Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dies wird sichergestellt, wenn Ihre Erzeugungsanlage und der Anschluss den anerkannten Regeln der Technik, im Besonderen der VDE-AR-N 4105 und DIN VDE V 0100-551-1 entsprechen. Ihr Elektroinstallateur kann Sie hier unterstützen.
  • Steckerfertige Erzeugungsanlagen dürfen nur über eine spezielle Energiesteckdose angeschlossen werden.